Steuern
14. August 2026
8 Min. Lesezeit

Freistellungsauftrag aufteilen: Sparerpauschbetrag nutzen

Kurzfassung

Auf Kapitalerträge behält Ihre Bank die Steuer ein, bevor das Geld bei Ihnen ankommt. Der Sparerpauschbetrag lässt einen Teil dieser Erträge steuerfrei durch, doch keine Bank wendet ihn von selbst an: Sie müssen jedem Institut einen Freistellungsauftrag erteilen, und ohne Ihre steuerliche Identifikationsnummer ist er unwirksam. Den Pauschbetrag gibt es nur einmal, Konten aber bei mehreren Banken, also müssen Sie ihn aufteilen: Alle Aufträge zusammen dürfen den Jahresbetrag nicht überschreiten. Liefert ein Broker fast alle Ausschüttungen und teilen Sie trotzdem gleichmäßig auf, behält genau dieser Broker Steuer ein, die Sie gar nicht schulden, während der Rest beim ruhigen Depot ungenutzt liegen bleibt. Zurückholen können Sie sich das über die Anlage KAP, aber erst nach Jahresende. Sehen Sie nach, wo die Erträge im Vorjahr angefallen sind, und richten Sie die Aufteilung danach aus.

A person in a grey sweater fills in a printed form with a ballpoint pen at a dark wooden table.
None of this happens by itself: the exemption starts on the day you hand each bank a filled-in Freistellungsauftrag with your tax ID on it.

In Deutschland überweisen Sie die Steuer auf Ihre Kapitalerträge nicht selbst, Ihre Bank behält sie ein, bevor das Geld überhaupt auf dem Konto ankommt. Es gibt einen Betrag, bis zu dem diese Erträge steuerfrei bleiben, den Sparerpauschbetrag, und genau der wird Ihnen nicht automatisch gewährt. Solange Sie jeder einzelnen Bank keinen Freistellungsauftrag erteilen, zieht sie weiter Kapitalertragsteuer ab und führt sie anonym an ihr eigenes Finanzamt ab, ohne Ihren Namen zu nennen. So kommt es, dass Menschen mit einem völlig gewöhnlichen Depot Steuern zahlen, die sie nie hätten zahlen müssen, wegen eines Formulars, von dem ihnen niemand erzählt hat.

Ihre Bank zieht die Steuer ein, nicht Sie

Kapitalerträge werden hierzulande an der Quelle besteuert. Eine Dividende wird gutgeschrieben, Zinsen fließen, Sie verkaufen einen Fonds mit Gewinn, und die Bank rechnet die Steuer aus, behält sie ein und leitet sie weiter. Die Abgeltungsteuer erledigt die Sache damit im Regelfall, der Solidaritätszuschlag läuft mit, und wer Mitglied einer steuererhebenden Religionsgemeinschaft ist, zahlt zusätzlich Kirchensteuer. Dass Ihre Bank davon überhaupt weiß, liegt am Kirchensteuerabzugsmerkmal, das sie einmal im Jahr beim Bundeszentralamt für Steuern abfragt; wer diese Abfrage nicht möchte, kann dort einen Sperrvermerk eintragen lassen und gibt die Kirchensteuer dann in der Steuererklärung an. Bequem ist das Verfahren, weil mit dem Abzug alles erledigt ist. Eine Schwäche hat es trotzdem: Die Bank kann nur berücksichtigen, was ihr mitgeteilt wurde, und wie Ihr Pauschbetrag verteilt sein soll, weiß sie nicht.

Was der Sparerpauschbetrag wirklich ist

Der Sparerpauschbetrag ist ein pauschaler Freibetrag für Kapitalerträge. Zinsen, Dividenden und realisierte Kursgewinne fallen darunter, und bis zu dieser Höhe bleibt der Ertrag vom Steuerabzug verschont. Er steht Ihnen als Person zu, er gilt pro Kalenderjahr, und er wandert nicht ins nächste Jahr: Was bis Silvester nicht verbraucht ist, ist weg. Am Wort Pauschbetrag hängt eine zweite Folge. Weil dieser Betrag die Werbungskosten pauschal abgilt, können Sie die Depotgebühr Ihrer Hausbank oder ein Abonnement für Kursdaten nicht zusätzlich absetzen, anders als bei anderen Einkunftsarten. Geregelt ist das im Einkommensteuergesetz, dessen gültige Fassung Sie auf gesetze-im-internet.de nachlesen können, und die aktuelle Höhe veröffentlicht das Bundesfinanzministerium.

Ohne Freistellungsauftrag passiert gar nichts

Hier geht das meiste Geld verloren. Der Freibetrag steht im Gesetz, Ihre Bank wendet ihn aber erst an, wenn Sie genau dieser Bank einen Freistellungsauftrag erteilen, also die dauerhafte Anweisung: Bis zu diesem Betrag bitte keine Steuer einbehalten. Fast jede deutsche Bank nimmt ihn heute online entgegen, im Online-Banking oder im Depot unter den Steuereinstellungen, und in wenigen Minuten ist er erteilt. Eine Hürde übersehen viele: Ohne Ihre steuerliche Identifikationsnummer ist der Auftrag unwirksam, die Bank muss ihn zurückweisen und behält weiter ein. Die Nummer steht auf Ihrem Einkommensteuerbescheid und in dem Schreiben, mit dem das Bundeszentralamt für Steuern sie Ihnen zugeteilt hat; ist beides verschwunden, fordern Sie sie dort einfach erneut an. Dieselbe Behörde bekommt von den Banken gemeldet, welche Beträge unter welchem Auftrag verbraucht wurden, und sieht damit die Summe über alle Institute hinweg.

Ein Pauschbetrag, mehrere Banken, eine Entscheidung

Sie dürfen so viele Freistellungsaufträge erteilen, wie Sie Banken haben. Was Sie nicht dürfen, ist jedem davon den vollen Betrag zu geben. Alle laufenden Aufträge werden zusammengezählt, und die Summe muss innerhalb Ihres einen Jahresbetrags bleiben. Wer also ein Tagesgeldkonto bei der Sparkasse hat, ein Depot bei einer Direktbank und irgendwo noch ein Konto aus alten Zeiten, muss einen Pauschbetrag in drei Stücke schneiden und über die Größe jedes Stücks entscheiden. Nur an dieser Stelle müssen Sie wirklich selbst abwägen. Für Gemeinschaftskonten gilt zusätzlich eine Einschränkung, die viele überrascht: Einen gemeinsamen Freistellungsauftrag können nur Ehegatten und eingetragene Lebenspartner erteilen, ein unverheiratetes Paar mit gemeinsamem Depot kann für dieses Konto also keinen erteilen.

Was eine schlechte Aufteilung wirklich kostet

Nehmen Sie zwei Broker, rein als Beispiel. Beim ersten liegt ein ausschüttender Aktienfonds, der mehrmals im Jahr auszahlt: Die Dividendenrendite der enthaltenen Aktien bleibt nicht im Fonds, sie landet als Ausschüttung auf Ihrem Verrechnungskonto. Beim zweiten liegt ein thesaurierender ETF, der die Erträge intern wieder anlegt, sodass bei Ihnen fast nichts ankommt. Sie haben den Pauschbetrag halbiert, weil das gerecht wirkte.

Das Ergebnis ist schief. Das Depot mit dem ausschüttenden Fonds hat seinen Anteil schon früh im Jahr aufgebraucht, und auf alles Weitere behält die Bank wieder Steuer ein. Die andere Hälfte liegt beim zweiten Broker, wo es kaum etwas freizustellen gibt. Unsichtbar ist der thesaurierende Fonds für das Finanzamt nicht, dafür gibt es die Vorabpauschale, die Ihre Bank meist zu Jahresbeginn vom Verrechnungskonto abbucht, weshalb dort etwas Guthaben liegen sollte; bei Aktienfonds mindert die Teilfreistellung den steuerpflichtigen Anteil noch einmal. Gegen einen Strom von Ausschüttungen fällt das trotzdem klein aus. Wer auf laufende Erträge setzt, trifft mit der Wahl zwischen thesaurierenden und ausschüttenden Fonds zugleich die Entscheidung, bei welcher Bank die steuerpflichtigen Erträge auflaufen, und das sollten Sie wissen, bevor Sie über mehrere Konten hinweg in Dividendenwerte investieren.

Verluste kommen vor dem Pauschbetrag

Fanned-out bundles of euro banknotes in several denominations laid on top of each other.
One allowance, several banks: every instruction you file has to add up to no more than the single annual figure.

Ihre Bank greift nicht zuerst auf den Freibetrag zu, sie verrechnet zuerst Ihre Verluste. Jedes Institut führt für Sie Verlustverrechnungstöpfe: einen eigenen Topf für Verluste aus Einzelaktien, die nur mit Gewinnen aus Einzelaktien verrechnet werden dürfen, und einen allgemeinen Topf für alles andere. Gewinne werden um den passenden Topf gekürzt, und erst was danach übrig bleibt, trifft auf Ihren Freistellungsauftrag. Eine Bank mit einem gut gefüllten Verlusttopf verbraucht deshalb womöglich keinen Cent Ihres Pauschbetrags, so großzügig der Auftrag auch bemessen war. Die Töpfe bleiben außerdem dort, wo sie entstanden sind. Wollen Sie einen Verlust bei Bank A gegen einen Gewinn bei Bank B verrechnen, müssen Sie bei Bank A vor dem Stichtag im Dezember eine Verlustbescheinigung beantragen; damit wandert der Verlust in Ihre Steuererklärung, der Topf bei Bank A wird für dieses Jahr geleert und steht dort nicht mehr zur Verrechnung bereit.

Eine falsche Aufteilung lässt sich korrigieren, auf zwei Wegen

Solange das Kalenderjahr läuft, ändern Sie einfach den Auftrag. Erhöhen Sie ihn bei der ertragreichen Bank, dann rechnet sie in aller Regel neu, erstattet die bereits einbehaltene Steuer und macht mit dem korrigierten Betrag weiter. Senken Sie den Auftrag, der ohnehin nichts bewirkt. Die einzige Grenze: Unter den bei dieser Bank bereits verbrauchten Betrag kommen Sie nicht mehr, weil die Steuer insoweit schon nicht abgeführt wurde. Ist das Jahr vorbei, kann die Bank nichts mehr für Sie tun, und der Weg führt über die Einkommensteuererklärung, die Sie kostenlos über ELSTER abgeben. Sie tragen die Kapitalerträge in der Anlage KAP ein; liegen Fondsanteile bei einer ausländischen Bank, die keine deutsche Steuer einbehalten hat, kommt die Anlage KAP-INV dazu. Die Jahressteuerbescheinigung jeder Bank schicken Sie nicht mehr automatisch mit, Sie heben sie auf und reichen sie nach, wenn das Finanzamt sie sehen will. Gerechnet wird dann über alle Konten hinweg, und die Differenz kommt zurück. Liegt Ihr persönlicher Steuersatz unter dem Satz der Abgeltungsteuer, kreuzen Sie in derselben Anlage die Günstigerprüfung an, dann prüft das Finanzamt beide Varianten und wendet die für Sie günstigere an. Das funktioniert alles. Es dauert nur ein Jahr länger als der Auftrag, den Sie rechtzeitig erteilt hätten.

Ehepaare erteilen einen gemeinsamen Auftrag

Wer zusammen veranlagt wird, also Ehegatten und eingetragene Lebenspartner, kann einen gemeinsamen Freistellungsauftrag erteilen, der für die Konten beider gilt. Nützlich wird das, sobald einer von beiden deutlich mehr Vermögen hält als der andere, denn der nicht genutzte Teil beim ruhigeren Partner deckt dann die Erträge des anderen mit ab, ohne dass irgendetwas übertragen werden müsste. Kinder zählen hier als eigene Personen mit eigenem Pauschbetrag, weshalb ein Junior-Depot auf den Namen des Kindes einen eigenen Freistellungsauftrag tragen kann. Ob sich das lohnt, ist allerdings keine reine Steuerfrage: Das Geld gehört ab dem Tag der Schenkung rechtlich dem Kind und lässt sich nicht zurückholen, und eigene Kapitalerträge des Kindes können die beitragsfreie Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung und später den BAföG-Anspruch berühren.

Bei sehr kleinem Einkommen gibt es etwas Besseres

Ein Freistellungsauftrag schützt nur bis zur Höhe des Pauschbetrags. Wer mit seinem gesamten Einkommen unter der Grenze bleibt, ab der überhaupt Einkommensteuer anfällt, typischerweise Studierende oder Menschen mit einer kleinen Rente, kann beim Finanzamt eine Nichtveranlagungsbescheinigung beantragen, auf dem Vordruck NV 1 A. Die Bescheinigung geben Sie im Original bei Ihrer Bank ab, eine Kopie reicht dort nicht; wer Konten bei mehreren Instituten hat, bittet das Finanzamt um entsprechend viele Ausfertigungen. Liegt sie vor, entfällt der Steuerabzug auf Kapitalerträge vollständig, ganz ohne Obergrenze. Dauerhaft ist das nicht: Die Bescheinigung wird befristet erteilt und muss neu beantragt werden, und steigt Ihr Einkommen über die Grenze, sind Sie verpflichtet, das dem Finanzamt zu melden, damit es die Bescheinigung widerrufen kann. Für ein Junior-Depot ist sie oft der bessere Weg als der Freistellungsauftrag, weil Kinder selten anderes zu versteuerndes Einkommen haben.

Prüfen Sie die Aufteilung, wenn sich Ihre Konten ändern

Eine Aufteilung, die einmal richtig war, veraltet unbemerkt. Sie eröffnen ein Depot bei einem neuen Broker, Sie verkaufen den Fonds, der die meisten Ausschüttungen geliefert hat, oder das Tagesgeldkonto wirft nach mageren Jahren wieder Zinsen ab. Der jährliche Blick lohnt sich aus einem Grund, der über die Steuer dieses Jahres hinausgeht: Zu früh einbehaltenes Geld verlässt Ihr Konto, bevor es arbeiten kann, und Zinseszins wirkt nur auf das, was investiert bleibt. Eine Erstattung ein Jahr später gibt Ihnen den Betrag zurück, das Jahr Wachstum aber nicht. Eine Änderung wiegt schwerer als alle anderen. Einen Freistellungsauftrag kann nur erteilen, wer in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig ist; ziehen Sie ins Ausland, wird er unwirksam, Sie müssen Ihre Bank informieren, und Ihre steuerliche Ansässigkeit entscheidet dann darüber, welcher Staat die Erträge überhaupt besteuern darf.

Die aktuellen Zahlen schlagen Sie selbst nach

Jeder Betrag in diesem Bereich steht in einem Gesetz und wird durch ein Gesetz geändert. Der Pauschbetrag wurde schon angehoben und kann wieder angehoben werden, die Steuersätze auf Kapitalerträge werden politisch festgelegt, und die Einkommensgrenze hinter der Nichtveranlagungsbescheinigung bewegt sich mit dem allgemeinen Einkommensteuerrecht. Dieser Artikel nennt deshalb bewusst keine einzige Zahl. Was heute gilt, veröffentlicht das Bundesfinanzministerium, den Gesetzestext selbst finden Sie auf gesetze-im-internet.de, Auskunft zu Ihrem Fall gibt Ihr eigenes Finanzamt, und bei größeren Beträgen ist eine Steuerberaterin oder ein Steuerberater das Geld wert. Jede Zahl, die Sie dazu im Netz finden, war vielleicht richtig, als jemand sie hingeschrieben hat. Prüfen Sie sie noch einmal für das Jahr, in dem Sie gerade stehen.

Die praktische Arbeit kostet einen Abend. Schreiben Sie jede Bank und jeden Broker auf, bei denen Geld von Ihnen liegt, holen Sie sich von jedem die Jahressteuerbescheinigung des Vorjahres und sehen Sie nach, welche Konten die Erträge gebracht haben und welche fast nichts. Danach erteilen Sie die Aufträge nach diesem Muster statt aus Gewohnheit zu gleichen Teilen, und zwar früh im Jahr, denn ein Freistellungsauftrag kann auf den Beginn des laufenden Kalenderjahres zurückwirken, in ein abgeschlossenes Jahr hinein aber nie.

Mit dem Dividendenrechner sehen, was Ihre Positionen tatsächlich ausschütten

Zusammenfassung

Der Sparerpauschbetrag wirkt nicht von allein: Erst ein Freistellungsauftrag stoppt den Steuerabzug bei der Bank. Wer falsch aufteilt, verschenkt einen Teil.


Federico Romaldi

Verfasst von

Federico Romaldi

Mitgründer, Worthmap

Veröffentlicht: 14. August 2026

Federico ist Mitgründer von Worthmap, einer Vermögensplattform für Anleger, die es ernst meinen. Er kommt aus der Softwareentwicklung und ist seit Langem vom Value Investing überzeugt. Worthmap hat er gebaut, um die Lücke zwischen Vermögensübersicht und Anlageanalyse zu schließen.

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Nur zu Bildungszwecken. Dieser Artikel dient ausschließlich Informations- und Bildungszwecken und stellt keine Finanz-, Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung dar. Worthmap ist ein Tool zur Vermögensverfolgung und -analyse, kein registrierter Anlageberater oder Broker-Dealer. Märkte sind mit Risiken verbunden und vergangene Wertentwicklungen sind keine Garantie für zukünftige Ergebnisse. Führen Sie stets Ihre eigene Recherche durch und konsultieren Sie einen qualifizierten Finanzberater, bevor Sie Anlageentscheidungen treffen.