Ein digitaler Nomade ist eine Person, die ihren Lebensunterhalt durch ortsunabhängige Arbeit verdient (in der Regel online) und dabei an wechselnden Orten reist und lebt, anstatt von einem einzigen festen Standort aus zu arbeiten. Da sich der physische Aufenthaltsort und der Arbeitgeber oder die Kunden in unterschiedlichen Ländern befinden können, stehen digitale Nomaden vor besonderen Fragen rund um die steuerliche Ansässigkeit, Visa und Sozialversicherung, da jedes Land, in dem sie sich aufhalten, eigene Kriterien zur Aufenthaltstageberechnung und zur Ansässigkeit haben kann.
Durchgerechnetes Beispiel
Im Verlauf eines Jahres verteilt ein Nomade seine Zeit auf drei Länder: 100 Tage in Land A, 150 Tage in Land B und 115 Tage in Land C. Summe = 100 + 150 + 115 = 365 Tage. Kein einzelnes Land erreicht die Schwelle von 183 Tagen (150 < 183), doch niedrigere Schwellenwerte oder andere Kriterien einzelner Länder können dennoch greifen. Unter 183 Tagen überall zu bleiben, garantiert daher nicht, nirgends steuerlich ansässig zu sein.
Warum es wichtig ist
Das digitale Nomadentum ist in finanzieller Hinsicht bedeutsam, weil das Überschreiten von Grenzen Ihre Steuerpflichten nicht aussetzt: Sie können in Ihrem Heimatland steuerlich ansässig bleiben, anderswo ansässig werden oder zugleich an mehreren Orten steuerpflichtig sein. Die Fehlannahme besteht darin, zu glauben, ein Touristenvisum oder ein „Visum für digitale Nomaden“ kläre Ihre steuerliche Lage. Der aufenthaltsrechtliche Status und die steuerliche Ansässigkeit sind voneinander getrennt, und Letztere hängt in der Regel von den Aufenthaltstagen und davon ab, wo Ihr Lebensmittelpunkt liegt.
Häufig gestellte Fragen
In aller Regel ja. Wer Einkommen erzielt, löst damit meist irgendwo eine Steuerpflicht aus, häufig im Land der steuerlichen Ansässigkeit und mitunter zusätzlich dort, wo das Einkommen entsteht. Allein durch das Reisen entfällt diese Pflicht nicht. Dies sind allgemeine Informationen und keine persönliche Steuerberatung.
Nicht automatisch. Ein solches Visum regelt Ihr Recht, sich dort aufzuhalten und zu arbeiten. Die steuerliche Ansässigkeit richtet sich dagegen nach eigenen Kriterien, etwa den Aufenthaltstagen und dem Mittelpunkt Ihrer Lebensinteressen. Beides kann auf dasselbe Land hinauslaufen, muss es aber nicht.